Das aktuelle Trio-Gesetz

Autor: Professor Dr. med. Gerhard Schmid-Ott
Chefarzt Psychosomatik, Berolina Klinik
Wissenschaftlicher Berater, IREHA

Aus den Pressemitteilungen Deutsche Rentenversicherung 2020 (1) geht Folgendes hervor:
Das Trio-Gesetz wurde am 18.12.2020 durch den Bundesrat verabschiedet und gilt ab dem 01.07.2023. Für die medizinische Rehabilitation ist ein Aspekt dieses Gesetzes von besonderer Bedeutung: Durch das Trio-Gesetz soll mehr Transparenz bezüglich der Qualität von Rehabilitationskliniken angestrebt werden.
Die Nachvollziehbarkeit bei der Organisation von medizinischen Rehabilitationsleistungen wird verbessert, indem Qualitätsaspekte bei der Klinikauswahl künftig eine zentrale Rolle spielen. Gleichzeitig wird das Selbstbestimmungsrecht der Versicherten gestärkt, indem sie sich anhand objektiver Qualitätsmerkmale eine Klinik selbst aussuchen können. Durch die Stärkung des „Wunsch- und Wahlrechtes“ der Versicherten wird darüber hinaus angestrebt, dass die medizinische Rehabilitation in aller Regel auch tatsächlich in der Rehabilitationsklinik stattfindet, die der Wahl der Versicherten entspricht. Allerdings müssen dabei bestimmte Rahmenbedingungen wie z. B. aktuell nicht zumutbare Wartezeiten berücksichtigt werden. „Dies ist ein Schritt zu mehr Patientenautonomie und unterstützt das Ziel aller Akteure im Reha-Bereich, dass Versicherte nach einer Erkrankung möglichst schnell wieder in das Erwerbsleben zurückkehren können“, so Brigitte Gross, Direktorin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (1).
Das Trio-Gesetz verfolgt außerdem noch zwei weitere Ziele. Im Zuge der Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung werden Rentenübersichten nun digital dargestellt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Versicherten einen besseren Einblick in ihre Rentenansprüche zu geben. Gleichzeitig soll die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen dazu beitragen, die Transparenz und den Bekanntheitsgrad des Wahlverfahrens zu steigern. Durch diese Aktualisierung sollen Versicherte besser informiert werden und eine klarere Vorstellung von den Wahlmöglichkeiten und dem Wahlprozess haben.
Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass das Trio-Gesetz darauf abzielt, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Reha-Leistungen zu verbessern, das Selbstbestimmungsrecht der Versicherten zu stärken und die Klinikauswahl auf Basis von Qualitätsmerkmalen zu unterstützen. Dies soll letztendlich dazu beitragen, dass Rehabilitanden die für ihren jeweiligen Bedarf beste Klinik finden und nach der Rehabilitationsmaßnahme schnell wieder ins Erwerbsleben zurückkehren können.

Literatur
(1) Pressemitteilungen Deutsche Rentenversicherung 2020: Bundesrat billigt Trio-Gesetz | Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-archiv/2020/2020_12_18_trio_gesetz.html, abgerufen am 07.06.2023

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