Die klinische Sozialberatung
Die klinische Sozialberatung ist ein Angebot zur Klärung sozialrechtlicher Fragestellungen, die im Zusammenhang mit einer Rehabilitationsmaßnahme auftreten können.
Abteilung Sozialberatung
Bei solchen Fragen sind wir gern Ihre Ansprechpartner:
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Berufliche Perspektive, ggf. Einleitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
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Einleitung einer Stufenw. Wiedereingliederung
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Möglichkeiten der Inanspruchnahme einer Altersrente
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Fragen der sozialen Absicherung (z.B. Übergangsgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Möglichkeiten der Befreiung von der Zuzahlungspflicht, Möglichkeiten der Schuldenbefreiung, etc.)
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Vermittlung von Ansprechpartnern/ Beratungsstellen/ Selbsthilfekontaktstellen an Ihrem Heimatort
Unsere Therapieangebot der Sozialberatung umfasst:
Einzel-Sozialberatung MBOR
Die Einzel-Sozialberatung wird in der Regel von Ihrer Stationsärztin/ Ihrem Stationsarzt verordnet.
Wir beraten Sie individuell und suchen zielorientiert mit Ihnen gemeinsam nach Möglichkeiten, wie Sie Ihre Situation eigenverantwortlich, evtl. unter Einbeziehung von Beratungsstellen, in die Hand nehmen können.
Wir geben Ihnen die notwendigen Informationen an die Hand und unterstützen Sie so bei der Entscheidungsfindung.
Falls wir im gemeinsamen Gespräch feststellen, dass es sich bei Ihrem Problem oder Ihrer Fragestellung eher um eine bspw. (arbeits-)rechtliche oder psychologische Angelegenheit handelt, unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines geeigneten Ansprechpartners.
Spezielle Nachsorge
Die spezielle Nachsorge beinhaltet die Einleitung von sogenannten ambulanten Nachsorgemaßnahmen der Deutschen Rentenversicherung, die nach der stationären Rehabilitation den Reha-Erfolg sichern helfen.
Für PatientInnen mit psychosomatischem Krankheitsbild (z. B. Depression, Burnout, Probleme am Arbeitsplatz, Beeinträchtigung der Körperwahrnehmung, Angst, Stress) sind dies i.d.R. gruppentherapeutische Maßnahmen, die vergleichbar sind mit der während der Rehabilitation stattfindenden psychologischen Basisgruppe, in der verschiedene Themenschwerpunkte besprochen werden.
Für PatientInnen der Abteilung „Verhaltensmedizinische Orthopädie“ (VMO) sind bewegungstherapeutische Angebote vorgesehen.
Procedere:
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Ihr Stations- oder Oberarzt bespricht mit Ihnen, ob eine ambulante Nachsorgemaßnahme für Sie in Frage kommt und führt die Verordnung durch.
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Im Nachsorgegespräch berichten wir Ihnen, welche Nachsorgemaßnahme Ihr Reha-Träger (DRV Bund oder DRV Land) anbietet, und prüfen, ob Sie die vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erfüllen.
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Wir recherchieren anschließend, ob eine wohnortnahe Einrichtung vorhanden ist, welche die Nachsorge durchführt.
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Mit Hilfe Ihrer Angaben bereiten wir alle notwendigen Formalitäten vor.
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Sie wenden sich mit den vollständigen Unterlagen an Ihre Nachsorgeeinrichtung.