Ihr Wunsch- und Wahlrecht
Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht. Ergänzen Sie Ihren Antrag mit einem entsprechenden Vorschlag, denn Sie haben nach § 9 Sozialgesetzbuch IX ein Wunsch- und Wahlrecht, das Sie aktiv ausüben sollten. D. h. in der Beantragung haben Sie die Möglichkeit die Berolina Klinik als Wunschklinik anzugeben.
Antragsformulare
DRV G0110
G0110-00 - Anlage zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
DRV G0100
G0100-00 - Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte - Rehabilitationsantrag
Antrag zur Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes
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Argumentationshilfe zum Wunsch- und Wahlrecht
Argumentationshilfe herunterladen
Unterstützung rund um den Rehabilitationsantrag bekommen Sie von folgenden Stellen:
Den Flyer der Berolina Klinik "Der Weg zur Rehabilitation" stellen wir Ihnen hier auch als Downloadversion zur Verfügung.