Ihr Wunsch- und Wahlrecht

Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht. Ergänzen Sie Ihren Antrag mit einem entsprechenden Vorschlag, denn Sie haben nach § 9 Sozialgesetzbuch IX ein Wunsch- und Wahlrecht, das Sie aktiv ausüben sollten. D. h. in der Beantragung haben Sie die Möglichkeit die Berolina Klinik als Wunschklinik anzugeben.
Jede medizinische Rehabilitation muss vor Antritt von Ihnen selbst beantragt werden. Hierzu ist ein befürwortendes ärztliches Gutachten Ihres behandelnden Arztes erforderlich. Antragsvordrucke erhalten Sie von dem zuständigen Leistungsträger, wobei die Krankenkassen auch Anträge der Deutschen Rentenversicherung ausgeben und einen Teil davon ausfüllen.
Nach Antragseingang klären die Leistungsträger untereinander die Zuständigkeit ab. Ist der zuerst kontaktierte Leistungsträger nicht zuständig, leitet dieser den Antrag innerhalb einer kurzen Frist weiter an den Nächsten.

Antragsformulare

DRV G0110

G0110-00 - Anlage zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

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DRV G9590

G9590-70 - Anlage zur Erhebung der beruflichen Situation

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DRV G0100

G0100-00 - Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte - Rehabilitationsantrag

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Antrag zur Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes

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DRV G0115

G0115-00 - Selbsteinschätzungsbogen
 

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Argumentationshilfe zum Wunsch- und Wahlrecht

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Unterstützung rund um den Rehabilitationsantrag bekommen Sie von folgenden Stellen:

 

Den Flyer der Berolina Klinik "Der Weg zur Rehabilitation" stellen wir Ihnen hier auch als Downloadversion zur Verfügung. 

Broschüre "Der Weg zur Rehabilitation"

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