Ihr Weg zur Berolina Klinik

... und ihr Recht auf rehabilitation


Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat nach § 4 Sozialgesetzbuch I ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Rehabilitation ist eine Chance, wieder aktiv am Leben teilhaben zu können. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden daher im Sozialgesetzbuch IX auch als Leistungen zur Teilhabe bezeichnet. Der traditionelle Begriff "Kur" wird in der neuen Sozialgesetzgebung nicht mehr verwendet.

Wer Leistungsträger ist, richtet sich nach den Hauptzielen der Rehabilitation und nach versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. In den meisten Fällen sind die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zuständige Leistungsträger.

Für Beamte übernimmt die Beihilfe anteilig Kosten für medizinische Rehabilitation.

Je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang mit Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV), übernehmen diese ebenfalls anteilig die Kosten für die medizinische Rehabilitation. Ob und in welchem Umfang Ihre PKV die Kosten übernimmt, sollten Sie unbedingt vor Antritt in die Reha mit Ihrer PKV klären.  

Persönliche Vorbereitung

Medizinische Rehabilitation setzt Ihre aktive Mitarbeit voraus. Sie werden bei der Antragstellung Fragen beantworten und persönliche Entscheidungen treffen müssen, wenn Sie eine Rehabilitation wünschen. Worunter leide ich, weshalb möchte ich eine Rehabilitation beantragen, welche Erwartungen und Wünsche verbinde ich mit der Rehabilitation, wo soll sie stattfinden und wer übernimmt die Kosten?

Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt, Facharzt oder - falls Sie sich im Krankenhaus befinden - mit dem Klinikarzt über Ihren Wunsch nach einer medizinischen Rehabilitation. Er wird mit Ihnen beraten, welche Art der Rehabilitation für Sie medizinisch erforderlich ist und Sie bei der Antragstellung entsprechend unterstützen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, bei ungeklärten Erkrankungen die Diagnostik möglichst vor Antritt der Reha durchführen zulassen.

 

Wunsch- und Wahlrecht

Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht. Ergänzen Sie Ihren Antrag mit einem entsprechenden Vorschlag, denn Sie haben nach § 9 Sozialgesetzbuch IX ein Wunsch- und Wahlrecht, das Sie aktiv ausüben sollten. D. h. in der Beantragung haben Sie die Möglichkeit die Berolina Klinik als Wunschklinik anzugeben.

 

Antragstellung

Jede medizinische Rehabilitation muss vor Antritt von Ihnen selbst beantragt werden. Hierzu ist ein befürwortendes ärztliches Gutachten Ihres behandelnden Arztes erforderlich. Antragsvordrucke erhalten Sie von dem zuständigen Leistungsträger, wobei die Krankenkassen auch Anträge der Deutschen Rentenversicherung ausgeben und einen Teil davon ausfüllen.

Nach Antragseingang klären die Leistungsträger untereinander die Zuständigkeit ab. Ist der zuerst kontaktierte Leistungsträger nicht zuständig, leitet dieser den Antrag innerhalb einer kurzen Frist weiter an den Nächsten.

"Antragspakete" finden Sie hier:

DRV Bund
Sie sollten in jedem Fall die Formulare G0100, G0110, G0115 und G9590 ausfüllen.

 

DRV Rheinland
Sie sollten in jedem Fall die Formulare G0100, G0110 und G0115 ausfüllen.

 

DRV Westfalen
Sie sollten in jedem Fall die Formulare G0100, G0110 und G0115 ausfüllen.

 

DRV Knappschaft-Bahn-See
Sie sollten in jedem Fall die Formulare G0100, G0110 und G0115 ausfüllen.

 

DRV Mitteldeutschland
Sie sollten in jedem Fall die Formulare G0100, G0110 und G0115 ausfüllen.

 

Unterstützung rund um den Rehabilitationsantrag bekommen Sie von folgenden Stellen:

 

Den Flyer der Berolina Klinik "Der Weg zur Rehabilitation" stellen wir Ihnen hier auch als Downloadversion zur Verfügung. 

Broschüre "Der Weg zur Rehabilitation"

Wir beraten sie gerne

Unter unserer kostenlosen Service-Telefonnummer stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

08 00 / 5 87 26 52 43
serviceDYXV@KEJIberolinaklinikCZYW.LFKJde

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