Prävention vor Rehabilitation - Teil I: Neue Ansätze für Berufstätige

Autor: Prof. Scott Gissendanner
Wissenschaftler im Ärztl. Dienst Berolina Klinik

Hintergrund
In unterschiedlichen Bereichen des Versorgungssystems verstärken sich seit einigen Jahren die Bemühungen, psychisch überbeanspruchte Menschen oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen im Arbeitskontext frühzeitig mit präventiven Unterstützungsangeboten zu erreichen. Mit „präventiver Unterstützung“ sind Maßnahmen für drei unterschiedliche Zielgruppen gemeint. Bei der primären Prävention von psychischen Erkrankungen ist die allgemeine Gesundheitsförderung angesprochen. Maßnahmen drehen sich um Stressbewältigung, aber auch um niederschwellige Beratung in besonders belastenden Lebenssituationen. Die sekundäre Prävention richtet sich an Personen, die ein individuell erhöhtes Erkrankungsrisiko haben, erkennbar zum Beispiel an Symptomen einer Depression oder Angststörung, an längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten oder am auffälligen Gebrauch von Medikamenten. Für diese Gruppe kommt es auf eine Früherkennung der Gefahr und eine adäquate Beratung oder Behandlung an. Tertiäre Prävention betrifft diejenigen, die nach einer akuten psychischen Krankheitsepisode wieder an allen Lebensbereichen voll teilhaben wollen. Sie sollen Unterstützung im Sinne des langfristigen Managements ihres Krankheitsrisikos erhalten, da psychische Erkrankungen in der Regel chronische Erkrankungen sind.
Durch eine erhebliche Ausweitung der Ressourcen für Prävention im Versorgungssystem kommt nun der Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation“ zum bereits etablierten Grundsatz „Rehabilitation vor Rente und Pflege“ dazu. Die Entwicklung dieses neuen präventiven Schwerpunkts für Berufstätige kann anhand folgender regulatorischer Meilensteine dargestellt werden.
Meilensteine der Entwicklung des Grundsatzes „Prävention vor Rehabilitation“
Einen frühen Anstoß gab es im Arbeitsschutz und in der Arbeitsmedizin im Jahr 2013, als alle Arbeitgeber im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5, 6) wiederholt und expliziter als je aufgefordert wurden, im Rahmen der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung auch arbeitsbedingte psychische Belastungen des Arbeitsplatzes zu dokumentieren. Präventionsmaßnahmen im Betrieb sind entsprechend einzuleiten.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention wurden 2015 die Nationale Präventionskonferenz und die Nationale Präventionsstrategie eingeführt. Ihre präventiven Ziele galten unter anderem dem „Wandel des Krankheitsspektrums hin zu chronisch-degenerativen und psychischen Erkrankungen sowie veränderten Anforderungen in der Arbeitswelt“ (Deutscher Bundestag 2015). Erste Rahmenempfehlungen der Nationalen Präventionsstrategie wurden 2016 verabschiedet. Diese waren an die Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung gerichtet, und setzten konkrete Ziele u.a. für den Schutz der psychischen Gesundheit von Berufstätigen.
Das „Flexirentengesetz“ trat 2016 in Kraft und brachte weitreichende neue Impulse für die Prävention psychischer Erkrankungen. Demnach sind Ausgaben für Prävention nun für alle Krankenkassen verpflichtend. Der Präventionsleitfaden der GKV hebt unter anderem die psychische Gesundheit der Erwerbstätigen als prioritäres Ziel hervor (GKV Spitzenverband 2018). Der Präventionsauftrag der gesetzlichen Rentenversicherung, im § 3 SGB IX verankert, wurde ebenfalls 2016 durch das Flexirentengesetz verstärkt. Das Rahmenkonzept für Präventionsleistungen der DRV Bund (DRV Bund o. J.) orientiert sich an früher durchgeführten Pilotprojekten (Olbrich, Ritter 2010). Präventives Gesundheitstraining im Gruppensetting wird durch Rehabilitationskliniken angeboten und ist vor allem an Berufstätige in kliniknahen Betrieben gerichtet (siehe z. B. den Beitrag zum GUSI®-Programm in dieser Ausgabe des Rundbriefs).
Beachtenswert für die Prävention ist auch die Richtlinie aus 2017, wonach niedergelassene Psychotherapeuten*innen angehalten sind, eine offene Sprechstunde anzubieten. Dies ist ein Schritt zur Erweiterung niedrigschwelliger psychologischer Hilfeleistungen. In bis zu drei Terminen sollen niedergelassene Psychotherapeuten*innen klären, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und ob andere psychosoziale Beratungsangebote zu empfehlen sind.
Das 2017 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz hob durch das novellierte SGB IX die Kooperation zwischen Rehabilitationsträger und Arbeitgeber als ein zentrales Ziel hervor und beauftragte die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR 2018), eine gemeinsame Empfehlung zur Prävention nach § 3 SGB IX zu formulieren. In den Empfehlungen wird dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) eine „besondere Brückenfunktion“ zwischen Rehabilitation und Betrieb zugeschrieben (ebd.). Besonderes Augenmerk liegt auf dem bio-psycho-sozialen Modell der World Health Organization (2005), wonach die Funktionsfähigkeit und Teilhabe als Ergebnis der Beziehung zwischen einem Menschen mit einem Gesundheitsproblem und seinen umwelt- und personenbezogenen Faktoren, auch Kontextfaktoren benannt, gesehen wird. Arbeitsbedingungen sind für Berufstätige wichtige Kontextfaktoren, die auch eine gesundheitsfördernde Wirkung entfalten können.
Auch Betriebe werden ihrerseits zunehmend präventiv tätig. Viele Unternehmen und Betriebsärzt*innen haben in den letzten Jahren neue Wege gesucht, ihren Beschäftigten präventive psychotherapeutische Hilfeleistungen bereitzustellen. Zu den neuen Ansätzen zählen diverse Formen von betrieblich finanzierten psychosomatischen Sprechstunden, die in Kooperation mit approbierten Psychotherapeute*innen angeboten werden. Diese funktionieren wie die offene Sprechstunde eines/r Psychologischen Psychotherapeut*in und halten eine niedrigschwellige und in der Regel schnell zugängliche psychologische Beratung und Kurzintervention für die Beschäftigten des anbietenden Betriebes vor (Mayer et al. 2010; Rothermund et al. 2018).
Neue Ansätze für eine frühzeitige Prävention psychischer Erkrankungen berufstätiger Menschen kommen nun aus vielen Richtungen: Arbeitsschutz bzw. Arbeitssicherheit, Krankenkassen, Unfallkassen, Rentenversicherung, ambulante Psychotherapie sowie von Arbeitgeberseite. Infolgedessen sind die Rahmenbedingungen für die präventive psychische Versorgung für diese Zielgruppe heute besser denn je. Nun kommt es darauf an, effektive und kostengerechte Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte zu entwickeln. 

Literatur
Deutscher Bundestag. 2015. Drucksache 18/5261. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention vom 17.06.2015.
DRV Bund. o. J. Präventionsleistungen der Rentenversicherungsträger. Rahmenbedingungen zu den Präventionsleistungen. Praxisempfehlungen zur Durchführung von Präventionsleistungen.
Berlin: Deutsche Rentenversicherung Bund.
GKV Spitzenverband. 2018. Leitfaden Prävention. Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 1. Oktober 2018. Berlin: GKV.
Mayer D, Schmidt H, Hölzer M.2010.: „Psychosomatische Sprechstunde“ und „Psychosomatische Grundversorgung in der Arbeitsmedizin“ - Erfahrungen aus der Automobilindustrie. Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed; 45: 593–597.
Nationale Präventionskonferenz. 2016. Bundesrahmenempfehlungen nach § 20d Abs. 3 SGB V. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2016/Praevention_NPK_BRE_verabschiedet_am_19022016.pdf.
Olbrich D, Ritter J. (2010). Gesundheitsförderung und Selbstregulation durch individuelle Zielanalyse – GUSI®. Ein Modellprojekt zur Prävention der Deutschen Rentenversicherung Bund auf der Grundlage des Rahmenkonzepts Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern - Betsi®. Prakt. Arb.med. 20: 33-35.
Rothermund E, Hölzer M, Wegewitz U.2018.: Die psychosomatische Sprechstunde im Betrieb – Angebot mit Konsiliarcharakter. In: PiD - Psychotherapie im Dialog; 19: 50-54.
World Health Organization. 2005. Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit ICF. Genf: World Health Organization.

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