Prävention ist Aufgabe der DRV Bund
Die Deutsche Rentenversicherung erbringt jährlich rund 1 Mio. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn die Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Seit dem 1. Januar 2017 sind Präventionsleistungen fester Bestandteil des Leistungsangebotes der Deutschen Rentenversicherung. Diese Vorbeugeleistungen werden wohnortnah, ambulant und berufsbegleitend durchgeführt. Zielgruppe dieser Leistungen sind aktiv Beschäftigte, bei denen erste, die Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die aber noch keinen Bedarf für medizinische Rehabilitationsleistungen begründen.
Prävention lohnt sich, weil
- Gesundheit und Leistungsfähigkeit zur Steigerung der Lebensqualität in sämtlichen Lebensbereichen beitragen.
- gesunde und leistungsfähige Mitarbeitende eine wichtige Ressource eines Betriebes/Unternehmens sind, weniger krankheitsbedingte Fehlzeiten verursachen und produktiver sind.
- gesunde Mitarbeitende länger im Erwerbsleben bleiben und damit ihre Kompetenz den Betrieben/Unternehmen länger zur Verfügung steht.
- vorzeitige Rentenzahlungen aus gesundheitlichen Gründen vermieden und Beitragszahlungen gesichert werden.
Für wen kommen Präventionsleistungen der Rentenversicherung in Frage?
Aktiv Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung mit
- besonderen beruflichen Belastungen oder Gefährdungen, z. B. Arbeitsverdichtung, Stress, wechselnde Arbeitszeiten.
- besonderen psychosozialen Faktoren, z. B. Führungsfunktion, Publikumsverkehr, reduzierte Sozialkontakte.
- erkennbaren persönlichen Risikofaktoren, z. B. Stressbelastung, Bewegungsmangel, alleinerziehend, Pflege von Angehörigen.